Antragsstellung für das Förderprogramm Neustart Kutur noch bis 30.11. möglich

Die Antragstellung für das Teil-Förderprogramm „NEUSTART KULTUR – Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ der Bundesregierung ist noch bis zum 30. November 2021 möglich. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind.

Das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots soll gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen. Mit dem Teilprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ des großen NEUSTART KULTUR-Förderprogramms werden explizit private Kultureinrichtungen dabei unterstützt, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufzunehmen, indem beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik, die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen, Investitionen in Lüftungsund haustechnische Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung gefördert werden.

Diese Vorkehrungen sollen vor der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 schützen und Kulturschaffenden einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit sowie Besuchenden die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft ermöglichen. Auf lange Sicht sollen die geförderten Investitionen die Attraktivität der Kultureinrichtungen erhöhen und somit ihre Zukunftsfähigkeit sichern.

Die wichtigsten Fakten zum Neustart Kultur-Programm „Pandemiebedingte Investitionen“
• Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aus den Sparten Theater, Festspielhäuser, Theaterfestivals, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater sowie Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen, mit Sitz in Deutschland, deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
• Gefördert werden die oben genannten baulichen Maßnahmen, die ausführlichen Grundsätze sind unter neustartkultur.dthg.de gelistet.
• Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des/der Antragsteller:in zu verbessern.
• Die Förderhöhe kann zwischen 5.000 und 100.0000 Euro liegen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
• Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben (10 Prozent sind aus Eigen- und/oder Drittmitteln zu erbringen).
• Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
• Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
• Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.

www.dthg.de