Hochschule für Bildende Künste Braunschweig sucht Mitarbeiter (m/w/d) in der Werkstatt „Bühnentechnik“

Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit etwa 1.000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.
An der Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle in Vollzeit (zzt. 39,8 Stunden/Woche) zu besetzen:
Mitarbeiter*in (m/w/d) in der Werkstatt „Bühnentechnik“
– Entgeltgruppe TV-L 8 –
Die Tätigkeit umfasst alle in der Werkstatt anfallenden Aufgaben, insbesondere:
- Errichten und Betrieb mobiler und stationärer elektrischer Anlagen im Bereich der Veranstaltungstechnik und nutzungsspezifischen Einrichtungen
- Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen einschließlich des Brandschutzes
- Durchführung bzw. Sicherstellung der regelmäßigen Wartung der elektrotechnischen Geräte
- Ausführung von elektrotechnischen Werkstatttätigkeiten
- Organisation des Verleihs und der Registration der am Institut vorhandenen mobilen Veranstaltungstechnik
- Pflege bzw. Planung, Gewährleistung und Umsetzung einer angemessenen, zeitgemäßen technischen Ausstattung von Probebühnen und Medienstudios
- Anleitung von Studierenden und Lehrenden zur eigenständigen und -verantwortlichen Nutzung der elektrotechnischen Einrichtungen
- Anleitung des Seminars zur Arbeitssicherheit im Veranstaltungsbereich
- Planen, Organisieren und Betreuen von veranstaltungstechnischen Abläufen
Erwartet werden:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder vergleichbar und Erfahrungen im Berufsfeld
- umfassende Kenntnis des technischen Regelwerks und der Normen der Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit (NVStättVO), Erfahrungen in künstlerisch-technischen Aufgabenstellungen sind wünschenswert
- Nachweis der Qualifikation zur Elektrofachkraft und zur Befähigung der Abnahme der theoretischen Prüfung zur Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 15 der DGUV 18
- „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, ermöglichen wir den Erwerb
- eine aufgeschlossene, kommunikative Persönlichkeit mit Interesse an den sich im Kunst- und Lehrkontext ergebenden Aufgabenstellungen
- eine teamorientierte Persönlichkeit mit Organisations- und Koordinationstalent und Befähigung zur eigenverantwortlichen und selbstorganisierten Arbeit
- Freude an der Arbeit mit jungen Menschen, Künstler*innen, Techniker*innen, Verwaltungs- und Lehrpersonal im Kunsthochschulkontext
- Bereitschaft zur Weiterbildung, um auch neue technische Entwicklungen im Blick zu haben und ggf. in Lehre und künstlerische Auseinandersetzungen einzubringen
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, eigenverantwortliche Aufgabenerledigung, Organisationsgeschick und Belastbarkeit verfügt.
Die Bezahlung erfolgt je nach tatsächlicher Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 TV-L.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig fördert Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle Vielfalt ein. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte ausschließlich in digitaler Form (in einer zusammenhängenden Datei im PDF-Format), bis zum 20. Juni 2022 per Mail an: Bewerbung@hbk-bs.de. Im Betreff geben Sie bitte „Stellenausschreibung Bühnentechnik“ an. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in anderen Dateiformaten oder Links zu weiteren Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 12 NDSG i. V. m. § 88 NBG personenbezogene Daten verarbeitet. Im Falle der Nichtauswahl werden die Bewerbungsunterlagen und sämtliche personenbezogenen Daten sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht. Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
www.hbk-bs.de/hochschule/stellenausschreibungen-1