Lehrgang zum Veranstaltungsfachwirt
Einen Veranstaltungsfachwirt erwirbt man über eine betriebswirtschaftliche berufliche Weiterbildung, die in der Regel zwei Jahre dauert. Häufig erfolgt diese Aufstiegsqualifizierung durch ein Abend- oder Fernstudium parallel zum Job. Inhalt der Ausbildung sind vorrangig betriebswirtschaftliche Schwerpunkte, hinzukommen umfangreiche branchenspezifische Elemente. Die Aufstiegsweiterbildung für die Veranstaltungsbranche wird vor allem von privaten Bildungseinrichtungen nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes angeboten. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder bei einer entsprechenden HWK (Handwerkskammer) sind Sie anerkannter Veranstaltungsfachwirt, ein Wirtschaftsprofi mit Branchenfachwissen.
So weit, so gut. Wäre da nicht das Bild, das dem einen oder anderen vielleicht gerade durch den Kopf spuckt. Das Bild vom armen Studenten, der in seinem Dachstübchen frierend bei Toast und Cervelatwurst über den Büchern sitzt. Da die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt in der Regel berufsbegleitend absolviert und dadurch das Gehalt weiterbezogen wird, muss der angehende Fachwirt in Ausbildung nicht darben. Die Finanzierung des eigenen Unterhalts gestaltet sich in diesem Rahmen somit einfacher als für denjenigen, der sich an der Hochschule bildet.
Natürlich hat auch die Weiterbildung selbst ihren Preis. Um diese finanzieren zu können, gibt es zahlreiche Fördertöpfe, aus denen man schöpfen kann. Unter anderem vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zinsgünstige Kredite. Alternativ dazu sind das WeGebAU-Programm der Agentur für Arbeit und die Bildungsschecks, die einzelne Bundesländer vergeben, zu nennen. Da die Unternehmen es in der Regel begrüßen, wenn fähige Mitarbeiter eine Aufstiegsqualifizierung anstreben, kann man auch von der Arbeitgeberseite eine Förderung erwarten. Übrigens, die Kosten, die einem trotz Förderung privat entstehen, kann jeder Arbeitnehmer in Weiterbildung über die Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diejenigen, die den Fachwirt in Vollzeit machen, während der Ausbildungszeit also keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können das Meister-BAföG in Anspruch nehmen. Da die Ausbildung zum Fachwirt eine der Meisterprüfung gleichgestellten Aufstiegsfortbildung ist, wird diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) durch das Meister-BAföG gefördert.
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Der nächste berufsbegleitende Lehrgang: Gepr. Veranstaltungsfachwirt/in IHK beginnt am 14.3.2012 bei FORUM Berufsbildung, Charlottenstr. 2, 10969 Berlin, 030 259 008 0, www.forum-berufsbildung.de