Gut versichert in der fünften Jahreszeit mit erpam

In den nächsten Monaten geht es wieder hoch her, denn jetzt haben die Närrinnen und Narren wieder das Sagen in den Karnevalshochburgen. Egal ob Karneval, Fastnacht, Fasching – ausgelassene Karnevalsveranstaltungen werden im ganzen Land als fünfte Jahreszeit gefeiert. Aber  bei aller Ausgelassenheit und Spaß können einige versteckte Risiken hinter all der Freude lauern. Vor allem bei großen Veranstaltungen sind Unfälle keine Seltenheit. Die Veranstalter sind immer die erste Adresse bei jeglichen Ansprüchen. Zum Beispiel auch, wenn durch „Wurfgeschosse“ was „ins Auge geht“. Oder was passiert, wenn ein Karnevalswagen in die Besuchermenge rauscht oder die Bühne bei der ausgelassenen Karnevalsparty zusammenkracht? Manchmal kann ein Anspruch eines vermeintlich Geschädigten auch unbegründet sein. Auch hierfür steht die Veranstalterhaftpflicht ein. Sie klärt die Ansprüche und weist sie aufgrund der eingeschlossenen passiven Rechtsschutzfunktion zurück oder springt bei berechtigtem Anspruch für den Schaden ein.
Die speziell für Karnevalsveranstaltungen konzipierte kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung von erpam hilft dir, dich zumindest gegen die materiellen Folgen entsprechend zu schützen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Geh auf Nummer sicher und feier so unbeschwert die fünfte Jahreszeit. Und das Beste ist: Die Veranstalterhaftpflicht für deine Karnevalsveranstaltung kannst du ganz einfach und unkompliziert online über den Webshop abschließen. Es besteht sofortiger Versicherungsschutz!
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